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Info zur Beitragszahlung ab 2014

Informationen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren ab dem 01.08.2014

Hier: Auswirkungen auf die Beitragszahlungen

 

1. Allgemeines:

Zu Überweisungen und Lastschriften ist ab 01.08.2014 das SEPA-Verfahren in Kraft getreten.
SEPA steht für: Single Euro Payments Area und bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.

Da sich SEPA auch auf die Zahlung des Vereinsbeitrages auswirkt, wollen wir insbesondere alle aktuellen TSV-Mitglieder nachfolgend näher informieren.

Aktuelle Information:
Kurzfristig ist - insbesondere im Bereich des Lastschrifteinzugs-Verfahren – die Frist für die SEPA-Umstellung um sechs Monate verlängert worden (ursprünglicher Termin: 01.02.2014, neuer Termin: 01.08.2014).

Eines vorneweg:
Egal, ob Sie den Vereinsbeitrag per Lastschrifteinzug oder per Dauerauftrag zahlen, ist generell nichts zu unternehmen bzw. zu veranlassen.

Nahezu alles läuft so weiter wie bisher.

Trotzdem sind insbesondere beim Lastschrifteinzug künftig einige Neuerungen zu beachten (z.B. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Information als Vorabankündigung vor dem 1. Beitragseinzug im SEPA-Verfahren).

Aber auch neue Begriffe wurden eingeführt (z.B. jetzt SEPA-Lastschriftmandat statt Einzugsermächtigung).

Im Rahmen des TSV-Finanzstatuts gelten schon seit Jahren bestimmte Grundsätze zur Beitragszahlung einschließlich Lastschrifteinzug. Diese Gewohnheiten (z.B. Bankeinzug immer im Februar bzw. im Februar und im August) werden unverändert ins SEPA-Verfahren übernommen.



2. TSV-Mitglieder, die den Vereinsbeitrag per Bankeinzug begleichen:

Im Einzelnen weisen wir zu bestehenden TSV-Mitgliedschaften mit vereinbartem Lastschrifteinzug auf Folgendes hin (ist die Vorabankündigung zu wiederkehrenden Zahlungen im Sinne des SEPA-Lastschrift-Verfahrens):

  • Die bisher beim Vereins-Eintritt erteilten widerruflichen Einzugsermächtigungen haben wir automatisch auf ein SEPA-Lastschriftmandat umgestellt (für wiederkehrende Zahlungen).
  • Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Die dem TSV mitgeteilte Bankverbindung wurde mit Hilfe unserer Vereins-Software automatisch in IBAN (22stellig, ersetzt die bisherige Kontonummer) und BIC (bisherige Bankleitzahl) umgewandelt.
  • Die bisherigen Termine für den Beitrags-Einzug (generell am 1. Februar bzw. bei halbjährlicher Zahlung am 1. Februar und am 1. August, geringe Verschiebungen waren möglich) werden wie folgt als Fälligkeitstermin/e im Sinne des SEPA-Lastschrift-Verfahrens präzisiert:
    * bei jährlicher Zahlung:           1. Bankarbeitstag im Februar
    * bei 1/2jährl. Zahlung:            1. Bankarbeitstag im Februar und im August
  • Die Gläubiger-Identifikations-Nummer des TSV lautet DE19ZZZ00000101768.
    Diese Nummer wird bei jedem Lastschrift-Einzug im SEPA-Verfahren angegeben und identifiziert den TSV 1860 Scheinfeld e.V. (einschließlich Abteilungen) eindeutig als Zahlungsempfänger.
  • Ab der 1. Kontoabbuchung von Hauptvereins-/Abteilungsbeitrag im SEPA-Verfahren wird Ihnen die eindeutige Mandatsreferenz mitgeteilt (entspricht Ihrer Mitglieds-Nummer).
    Die Mandatsreferenz gilt generell unbefristet.
  • Die nächsten Abbuchungs- bzw. Fälligkeitstermine:

Datum:

Einzugsermächtigung:

Lastschriftmandat:

Beitrags-Art/Verwendungszweck:

03.02.2014

Bisheriges Verfahren

 

Jahresbeitrag 2014
SEPA-Lastschr. ab 01.02.2015
jährlich,Mandat:Mitglied-Nr.
GL-ID DE19ZZZ00000101768

03.02.2014

Bisheriges Verfahren

 

Beitrag 1. Halbjahr 2014
SEPA-Lastschr. ab 01.08.2014
1/2jährl.,Mandat:Mitglied-Nr.
GL-ID DE19ZZZ00000101768

01.08.2014

 

SEPA-Verfahren

Beitrag 2. Halbjahr 2014

02.02.2015

 

SEPA-Verfahren

Jahresbeitrag 2015

02.02.2015

 

SEPA-Verfahren

Beitrag 1. Halbjahr 2015

usw.

     


3. TSV-Mitglieder, die den Vereinsbeitrag per Dauerauftrag bezahlen:

Auch diejenigen TSV-Mitglieder, die am 01.02.2014 z.B. per Dauerauftrag über ihre Hausbank den Vereinsbeitrag bezahlen, brauchen nichts unternehmen. Die Kreditinstitute haben die Bankverbindung (hier insbesondere die Bankverbindung des TSV als Zahlungsempfänger) automatisch auf IBAN und BIC umgestellt. Ihr Vereinsbeitrag wird auch ab 2014 wie gewohnt ausgeführt und ohne Verzögerung gebucht werden.

Die beim Lastschrifteinzug notwendige Gläubiger-ID bzw. Mandatsreferenz wird in diesen Fällen nicht benötigt.



4. Bankverbindung des TSV (hier Beitrags- und Spendenkonto):

  • IBAN:DE26 7625 1020 0810 4200 00
    (International Bank Account Number)
  • BIC:BYLADEM1NEA
    (Bank Identifier Code)


5. Hinweise für neue TSV-Mitglieder (hier: Regelung im Eintrittsjahr):

Seit 01.02.2014 ist nur noch der neue Aufnahmeschein, bestehend aus der Beitrittserklärung und dem SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen zu verwenden. IBAN und BIC Ihres Girokontos finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder EC-Karte.

Ergänzend zum obigen Punkt 2 gelten im Eintrittsjahr beim Lastschriftmandat zu den Fälligkeitsterminen und zum ggfs. anteiligen Vereinsbeitrag folgende Regelungen:

  • Fälligkeitstermin:
    * Am 1. Bankarbeitstag eines der Monate Februar bis Dezember
    * Frühestens 14 Tage, nachdem der Aufnahmeschein dem 1. Kassier vorgelegt worden ist.
  • Ggfs. anteiliger Vereinsbeitrag im Eintrittsjahr (ab 01.02. und später):
    Generell 1/12 des Jahresbeitrag pro Monat, bis einschließlich Dezember des Eintrittsjahres.
  • Beispiel:
    Neues TSV-Mitglied der Abt. Turnen, Eintritt ab 01.03.2015 (z.B. zehnjähriges Kind, Hauptvereinsbeitrag 39,00 EUR + Abt. Turnen 9,00 EUR, gewünscht ist die jährliche Zahlungsweise):
    Der Aufnahmeschein wird dem 1. Kassier des TSV am 18.03.2015 vorgelegt.

Ergebnis:

Fälligkeit:

Betrag:

Lastschriftmandat:

Beitrags-Art/Verwendungszweck:

04.05.2015:

32,50 EUR + 7,50 EUR

SEPA-Verfahren

Beitrag 01.03. bis 31.12.2015

01.02.2016:

39,00 EUR + 9,00 EUR

SEPA-Verfahren

Jahresbeitrag 2016

Scheinfeld, im Januar 2015

Hans Luckert, 1. Kassier