Hier: Auswirkungen auf die Beitragszahlungen
Zu Überweisungen und Lastschriften ist ab 01.08.2014 das SEPA-Verfahren in Kraft getreten.
SEPA steht für: Single Euro Payments Area und bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Da sich SEPA auch auf die Zahlung des Vereinsbeitrages auswirkt, wollen wir insbesondere alle aktuellen TSV-Mitglieder nachfolgend näher informieren.
Aktuelle Information:
Kurzfristig ist - insbesondere im Bereich des Lastschrifteinzugs-Verfahren – die Frist für die SEPA-Umstellung um sechs Monate verlängert worden (ursprünglicher Termin: 01.02.2014, neuer Termin: 01.08.2014).
Eines vorneweg:
Egal, ob Sie den Vereinsbeitrag per Lastschrifteinzug oder per Dauerauftrag zahlen, ist generell nichts zu unternehmen bzw. zu veranlassen.
Nahezu alles läuft so weiter wie bisher.
Trotzdem sind insbesondere beim Lastschrifteinzug künftig einige Neuerungen zu beachten (z.B. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Information als Vorabankündigung vor dem 1. Beitragseinzug im SEPA-Verfahren).
Aber auch neue Begriffe wurden eingeführt (z.B. jetzt SEPA-Lastschriftmandat statt Einzugsermächtigung).
Im Rahmen des TSV-Finanzstatuts gelten schon seit Jahren bestimmte Grundsätze zur Beitragszahlung einschließlich Lastschrifteinzug. Diese Gewohnheiten (z.B. Bankeinzug immer im Februar bzw. im Februar und im August) werden unverändert ins SEPA-Verfahren übernommen.